Einreise und Visum für Jordanien

Welche Reisedokumente werden für die Einreise in Jordanien benötigt und wie lange müssen sie gültig sein? Hier finden Sie Information zu Visum und Einreisebestimmungen in Jordanien für Touristen und Geschäftsreisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Die Einreise nach Jordanien kann für EU-Bürger und Schweizer Staatsbürger nur mit dem Reisepass (für Minderjährige: Kinderreisepass) erfolgen, eine Einreise mit dem Personalausweis ist nicht möglich. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Auch ein vorläufiger Reisepass wird akzeptiert. Rück- oder Weiterreise-Tickets sind ebenso notwendig wie ausreichend Geldmittel für den geplanten Aufenthalt.

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Visumspflicht in Jordanien für EU-Bürger und Schweizer Staatsbürger

Sowohl für Touristen als auch für Geschäftsreisende herrscht bei der Einreise nach Jordanien Visumspflicht. Das Visum kann im Vorfeld bei der jordanischen Botschaft in Berlin, Wien bzw. Bern beantragt werden, ist aber auch an den internationalen Flughäfen Jordaniens, Queen Alia International und Aqaba, erhältlich. Die Bezahlung des Visums vor Ort muss in der Landeswährung (jordanische Dinar) erfolgen.

Auf dem Landweg muss bereits vor Grenzübertritt ein Visum beantragt werden, hier wird vor Ort keine Einreiseerlaubnis ausgestellt. Wer also von Israel nach Jordanien reisen möchte, muss sein Visum zuvor bei der jordanischen Botschaft in Tel Aviv beantragen.

Möglichkeit zur Reduktion der Visum-Kosten

Seit September 2015 ist das Touristenvisum kostenlos, wenn die Reise nach Jordanien über einen jordanischen Veranstalter gebucht wird und der Aufenthalt in Jordanien mindestens zwei Nächte lang dauert. Bei der Einreise über Land ist die Visumsgebühr vergünstigt, wenn der darauffolgende Aufenthalt in Jordanien mindestens drei aufeinanderfolgende Nächte beträgt.

Mehr als vier Wochen Jordanien-Urlaub?

Das Visum wird zwar für die Dauer von zwei Monaten ausgestellt, die Aufenthaltsbewilligung muss aber dennoch in jedem Fall nach spätestens vier Wochen bei einer Polizeistation verlängert werden. Achten Sie hierzu darauf, dass Sie bei der Einreise auch einen Einreise-Stempel in Ihrem Pass erhalten, da dieser für die Verlängerung notwendig ist. Die maximale Verlängerungsdauer des Visums beträgt 6 Monate.

Konsulate und Botschaften von Jordanien

Jordanische Vertretung in Deutschland
Heerstraße 201
13595 Berlin
Telefon: 0049 30 36 99 60 0
E-Mail: jordan(at)jordanembassy.de
Web: http://www.jordanembassy.de
Weitere Informationen

Jordanische Vertretung in Österreich
Rennweg 17/4
1030 Wien
Telefon: 0043 1 405 10 25 – 26
E-Mail: info(at)jordanembassy.at
Web: www.jordanembassy.at
Weitere Informationen

Jordanische Vertretung in der Schweiz
Thorackerstrasse 3
3074 Muri b. Berne
Telefon: 0041 31 384 04 04
E-Mail: info(at)jordanembassy.ch
Weitere Informationen

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Konsulate und Botschaften in Jordanien

Deutsche Vertretung in Jordanien
Embassy of the Federal Republic of Germany
P.O. Box 183
11118 Amman
Telefon: 00962 6 590 11 70
E-Mail: info(at)amman.diplo.de
Web: http://www.amman.diplo.de
Weitere Informationen

Österreichische Vertretung in Jordanien
Mithqal Al-Fayez Street 36
Jabal Amman
Telefon: 00962 6 460 11 01
E-Mail: amman-ob(at)bmeia.gv.at
Web: www.aussenministerium.at/amman
Weitere Informationen

Schweizer Vertretung in Jordanien
Swefiyeh, Salah Toqan St 7
Amman
Telefon: 00962 6 585 60 20
E-Mail: amman(at)eda.admin.ch
Web: http://www.swiss-cooperation.admin.ch/jordan
Weitere Informationen

Ausschluss der Haftung

Diese Informationen zu den Einreisebestimmungen für Jordanien stammen aus eigenständig ausgewählten und als vertrauenswürdig eingeschätzten Quellen und sind als nützliche Hinweise zu betrachten, die eine sorgfältige Planung der Reise nach Jordanien erleichtern sollen. Für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Angaben wird keinerlei Haftung übernommen. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen nach Jordanien erhalten Sie bei den jeweiligen Botschaften bzw. Konsulaten oder online auf den Webseiten Auswärtiger Ämter oder beim jordanischen Außenministerium.

Weiterführende Links:

Einreisebestimmungen für Jordanien auf der Website des Auswärtigen Amtes Deutschland
Einreisebestimmungen für Jordanien auf der Website des österreichischen Außenministeriums
Einreisebestimmungen für Jordanien auf der Website des EDA in der Schweiz
Informationen zum Aufenthalt in Jordanien auf der jordanischen Tourismus-Website
Weltweite herkunfts- und zielspezifische Informationen zu Einreise und Visum der IATA (englisch)

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