Einreise und Visum für Kroatien

Welche Reisedokumente werden für die Einreise in Kroatien benötigt und wie lange müssen sie gültig sein? Hier finden Sie Information zu Visum und Einreisebestimmungen in Kroatien für Touristen und Geschäftsreisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Seit 01.07.2013 ist Kroatien ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union und es gelten dieselben Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen wie in den übrigen EU-Staaten. Um an der Grenze böse Überraschungen zu vermeiden, solltet ihr euch vor eurem Urlaub in Kroatien über die geltenden Einreisebestimmungen für EU-Länder informieren.

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Einreise nach Kroatien als EU-Bürger

Für die Einreise nach Kroatien benötigen EU-Bürger als Einreisedokument einen Lichtbildausweis, der für die Dauer des Aufenthalts gültig ist. Dies kann sein:

  • Reisepass
  • Personalausweis
  • Vorläufiger Reisepass
  • Vorläufiger Personalweis
  • Für Kinder: Kinderreisepass
  • Bei Einreise mit dem Auto: Nationaler Führerschein, Zulassungsschein
  • Bei Einreise mit dem Auto: Grüne Versicherungskarte (empfohlen)

Sowohl Touristen als auch Geschäftsreisende erhalten bei der Einreise nach Kroatien eine Aufenthaltsbewilligung (Visum) für bis zu 90 Tage. Für einen Aufenthalt, der über diese drei Monate hinausgeht, ist bei der kroatischen Botschaft ein Visum zu beantragen.

Einreise nach Kroatien aus der Schweiz

Nicht-EU-Bürger mit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in einem Schengen-Staat (wie Deutschland, Österreich oder der Schweiz) erhalten auch ohne Visum eine Aufenthaltsgenehmigung für 90 Tage. Der Reisepass ist in jedem Fall nötig.

Konsulate und Botschaften von Kroatien

Kroatische Vertretung in Deutschland
Ahornstraße 4
10787 Berlin
Telefon: 0049 30 21915514
E-Mail: berlin(at)mvep.hr
Web: http://www.de.mfa.hr
Weitere Informationen

Kroatische Vertretung in Österreich
Rennweg 3
1030 Wien
Telefon: 0043 1 485 95 24
E-Mail: croemb.bec(at)mvep.hr
Web: at.mfa.hr/?mv=579&mh=106
Weitere Informationen

Kroatische Vertretung in der Schweiz
Thunstrasse 45
3005 Berne
Telefon: 0041 31 352 02 75
E-Mail: vrhbern(at)mvep.hr
Web: http://www.botschaft-konsulat.com/ch/Schweiz/3423/Kroatien-in-Bern
Weitere Informationen

Konsulate und Botschaften in Kroatien

Deutsche Vertretung in Kroatien
Ulica grada Vukovara 64
10000 Zagreb
Telefon: 00385 1 6300 100
E-Mail: info(at)zagreb.diplo.de
Web: http://www.zagreb.diplo.de/

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Österreichische Vertretung in Kroatien
Radnicka cesta 80, 9. Stock, (Zagreb-Tower)
HR-10000 Zagreb
Telefon: 00385 1 488 10 50
E-Mail: agram-ob(at)bmeia.gv.at
Web:
www.aussenministerium.at/agram
www.aussenministerium.at/zagreb

Schweizer Vertretung in Kroatien
Bogovićeva 3
10000 Zagreb
Telefon: 00385 1 4878 800
E-Mail: zag.vertretung(at)eda.admin.ch
Website: https://www.eda.admin.ch/zagreb
Weitere Informationen

Ausschluss der Haftung

Diese Informationen zu den Einreisebestimmungen für Kroatien stammen aus eigenständig ausgewählten und als vertrauenswürdig eingeschätzten Quellen und sind als nützliche Hinweise zu betrachten, die eine sorgfältige Planung der Reise nach Kroatien erleichtern sollen. Für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Angaben wird keinerlei Haftung übernommen. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen nach Kroatien erhalten Sie bei den jeweiligen Botschaften bzw. Konsulaten oder online auf den Webseiten Auswärtiger Ämter oder beim kroatischen Außenministerium.

Weiterführende Links:

Einreisebestimmungen für Kroatien auf der Website des Auswärtigen Amtes Deutschland
Einreisebestimmungen für Kroatien auf der Website des österreichischen Außenministeriums
Einreisebestimmungen für Kroatien auf der Website des EDA in der Schweiz
Einreisebestimmungen auf der Website des kroatischen Außenministeriums (englisch)
Weltweite herkunfts- und zielspezifische Informationen zu Einreise und Visum der IATA (englisch)

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